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Schweinehaltung vor dem Verfassungsgericht

News Recht  ·  10. März 2026  ·  Aus Ausgabe 1/2026, S. 6

Mehrere Tierschutzorganisationen drängen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, einen sogenannten „Normenkontrollantrag” zu bearbeiten, den das Land Berlin schon 2019 eingereicht hat. Der Antrag enthält ordentlich Sprengstoff: Er bestreitet, dass die Verordnungen zur Schweinehaltung, wie sie in Deutschland gelten, dem Tierschutzgesetz gerecht werden, dem zufolge jeder Halter „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen” muss. Da der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel verankert ist, würden die Verordnungen damit dem Grundgesetz widersprechen.

Der Antrag begründet dies auf 200 Seiten hieb- und stichfest, doch die Richter sträuben sich bisher, den Fall zu bearbeiten. Vielleicht scheuen sie die juristisch zwar unvermeidbare, aber kommunikativ schwer verdauliche Schlussfolgerung, dass Schnitzel und Bratwurst, wie man sie üblicherweise auftischt, gegen die Verfassung verstoßen.